Aktuelles
vom Skiclub Zell am SeE
Kindertraining Schüttdorf Start 08.01.2022
Der organisierte Vereinssport (Vereinstraining, Kinderskikurse, Aktivierungsmaßnahmen usw...) kann unter
Einhaltung bestimmter Auflagen (Gruppengröße) ebenso stattfinden.: (Auszug aus den dzt. gültigen Richtlinien.
- Kinderskikurse sind weiterhin möglich. Die einzelnen Gruppen (max. 25 Personen) sind als getrennte
Veranstaltung durchzuführen und es darf zu keiner Vermischung von Personengruppen kommen (bspw.
auch beim Abschlussrennen gilt max. 25 Personen, somit muss das Abschlussrennen zeitlich aufgeteilt
werden).
- Auch im Breitensport gilt 2G bzw. gleichgestellte Nachweise*.
*Der Ninja-Pass (sofern die Schule besucht wird) wird auch weiterhin einem 2-G Status gleichgestellt und gilt
bundesweit als Testnachweis für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter für die gesamte Woche,
unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen. Das bedeutet, dass (sofern der Ninja-Pass
komplett ist) die Schultests der Kinder unter der Woche auch am Wochenende als 2G-Nachweis dienen.
In schulfreien Zeiten (Ferien) gilt diese Ausnahme auch, sofern dem Holiday-Ninja-Pass gleichartige Tests und
Testintervalle nachgewiesen werden können.
** TrainerInnen und BetreuerInnen müssen zumindest einen 3G-Nachweis erbringen. Dabei ist es unerlässlich,
ob im Spitzen- oder Breitensport, da es sich um eine berufliche Tätigkeit handelt und dies auch ausschließlich für
den Zeitraum der beruflichen Tätigkeit (bspw. Vereinstraining) gilt (unabhängig ob ehrenamtlich oder zur Erzielung
eines Einkommens). Die entsprechende Bestätigung muss vom jeweiligen Verein / der jeweiligen Institution
ausgestellt werden. Die Trainer und Betreuer des Skiclubs erbringen ausschließlich einen 2G Nachweis.